Impressum
Club Reisen Stumböck GmbH & Co. KG
Rosenheimer Straße 103
83064 Raubling OT Pfraundorf
Tel.: 08035 9660 0
Fax: 08035 9660 17
E-Mail: information@stumboeck.com
Internet: www.stumboeck.com
Geschäftsführer: Pia Stumböck, Bernhard Mazohl
Handelsregister Traunstein: HRA 5814
Ust-Id.Nr.: DE 152 986 961
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3
MDStV: Bert Astl (Anschrift wie oben)
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PRESSE/MEDIA:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
| 1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung 1.1. Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. 1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zu Stande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung. Mit der Reisebestätigung wird üblicherweise auch der Sicherungsschein im Sinne des §651 k Abs. 3 BGB versandt. 1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so stellt dies ein neues Angebot unsererseits dar, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. Als Annahmeerklärung ist auch die Leistung einer Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des in der Reisebestätigung ausgewiesenen Gesamtreisepreises zu verstehen. 2. Bezahlung 2.1. Wir sind berechtigt, mit Vertragsschluss eine Anzahlung von 250,00 € je gebuchter Person zu verlangen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 25 Tage vor Reiseantritt fällig. 2.2. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort in einer Summe mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. 2.3. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Eingang des Reisepreises bei uns an den Kunden versandt bzw. diesem ausgehändigt. 3. Leistungen und Preise Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Kataloges sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, notwendig werden können. Derartige Änderungen oder Abweichungen hat der Kunde allerdings nur hinzunehmen, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden den Kunden unverzüglich über derartige Änderungen oder Abweichungen informieren. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherungsgebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in den Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertrags-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Wir verpflichten uns, im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor Reiseantritt entsprechend zu unterrichten. Preis-erhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner besonderen Form. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. 5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder wird die Reise nicht angetreten, können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. 5.3. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Wir erheben hierzu folgende Pauschale: A) Bei Flugpauschalreisen: - bis 31 Tage vor Reiseantritt 20 % - ab 30 bis 21 Tage vor Reiseantritt 40 % - ab 20 bis 11 Tage vor Reiseantritt 60 % - ab 10 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % - Bei Nichtantritt der Reise (No Show) 95 % B) Bei Reisen mit eigener Anreise: |
8. Haftung 8.1. Eigene Leistungen: Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für - die gewissenhafte Reisevorbereitung - die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß vorstehender Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben. - die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. 8.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 8.3. Sonstige Fremdleistungen: Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von sonstigen, nicht die Beförderung im Linienverkehr betreffenden Fremdleistungen, die zusätzlich zu einer Reise vermittelt werden, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich hierauf hinweisen. 9. Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Wir haften für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche der Kunden aus unerlaubten Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Personenschäden bis 75.000,00 € je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung bei derartigen Schadensersatzansprüchen beträgt für Sachschäden 4.000,00 € je Kunde und Reise. Übersteigt der dreifache Reisepreis den Betrag von 4.000,00 €, so ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wegen der Haftungsbeschränkung empfehlen wir dem Kunden den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. 10.2. Soweit uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, so bestimmt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara sowie der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge nach USA und Kanada). 10.3. Verjährung: In Abänderung des § 651 g Abs. 2 BGB wird in Anwendung des § 651 m Satz 2 BGB die Verjährung der Ansprüche des Kunden gegenüber uns wegen Abhilfe, Schadenersatz wegen vom Kunden selbst geschaffener Abhilfe, Minderung, Kündigung und Rückbeförderung sowie günstiger Schadenersatzansprüche verkürzt auf ein Jahr. Wegen der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 10.4. Ausschluss von Ansprüchen: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. 11. Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuelle Schäden zu verringern oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich gegenüber unserer örtlichen Vertretung im Zielgebiet anzuzeigen. Diese ist beauftragt, im Rahmen des möglichen für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. 12. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen 12.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem wir die Reise anbieten, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn uns der Kunde mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. 12.3. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen wenn diese durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und einzelner Bedingungen dieser dem Reisevertrag zu Grunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen nicht. 14. Gerichtsstand Der Kunde kann nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen unsererseits gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn der Kunde ist Vollkaufmann oder die Klage richtet sich gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend. 15. Wir führen die Reisen als Veranstalter unter folgender Firmierung durch: Club Reisen Stumböck GmbH & Co. KG Rosenheimer Str. 103 D-83064 Raubling/Pfraundorf Telefon: 08035/9660-0 Telefax: 08035/9660-17 |
| Sie haben noch Fragen zu einer Reise oder unserem Service? Kein Problem! Rufen Sie uns einfach an! Unsere freundlichen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. |

