Japan Einreisebestimmungen

Aktueller Stand zur Einreise nach Japan:
Ab dem 11.10.2022 soll die Einreise nach Japan auch für touristische Zwecke wieder ohne Visum möglich sein. Zur Einreise wird entweder der Nachweis einer Dreifach-Impfung oder ein negativer PCR-Test (max. 72 Stunden vor Abflug) benötigt.

1. Befreiung von COVID-19 Test bei Dreifach-Impfung
Reisende, die eine gültige, von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfbescheinigung über eine Dreifach-Impfung vorlegen können, müssen keinen COVID-19 Test vorlegen.
WICHTIG: Informationen zur Impfbescheinigungen finden Sie HIER.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaften oder Generalkonsulate Japans Impfbescheinigungen nicht verifizieren.

2. COVID-19 Test
Reisende ohne gültiger Impfbescheinigung müssen einen negativen COVID-19 Testnachweis (max. 72 Stunden vor dem Abflug) erbringen.

- Es wird dringend empfohlen, möglichst dieses Formular für den Testnachweis zu verwenden. Ansonsten kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise kommen.
- Bitte beachten Sie, dass nur Tests anerkannt werden, bei denen die im Formular genannten und anerkannten Probeentnahmen und Testmethoden durchgeführt wurden. Tests, bei denen nur ein Halsabstrich durchgeführt wird, werden nicht anerkannt!
- Der Antigen-Schnelltest entspricht oft nicht den in Japan gestellten Anforderungen. Es wird deshalb ein PCR-Test empfohlen.
- Der 72 Stunden Zeitraum gilt ab Testentnahme und bis zur Abflugzeit des Fluges nach Japan.

Die Zertifikate oder die negative Testbescheinigung sollten in Papierform mitgeführt werden. Die Japanische Regierung empfiehlt jedoch, auch die sogenannte Fast Track Prozedur zu nutzen, die darin besteht, dass die Reisenden vor dem Abflug auf der My SOS Japan App ihre Impfzertifikate hochladen. Diese werden dann innerhalb kurzer Zeit geprüft, und wenn alles in Ordnung bekommt man das OK auf das Smartphone. Das beschleunigt die Einreiseprozedur am Flughafen - hier der Link: https://www.hco.mhlw.go.jp/fasttrack/en/ (mit Download-Link für die App)
 
Beschränkungen im Land:
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten. Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Japanische Botschaft in Berlin oder beim  Auswärtiges Amt.


Reisedokumente:

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, führt der Versuch der Einreise in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung. Reisenden wird empfohlen, möglichst einen neuen Reisepass zu beantragen.

Visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte
Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission") als „Temporary Visitor" für zunächst 90 Tage erteilt.
Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden und die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.
Die Aneinanderreihung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

Erfassung biometrischer Daten
Japan erfasst von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) bei der Einreise. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.

Ausweispflicht
In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.

Wichtiger Hinweis:
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden!
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen (Ihrer jeweilgen Staatsangehörigkeit) erhalten Sie nur direkt bei der zuständigen Botschaft oder einem der zuständigen Generalkonsulate Ihres Ziellandes!

Weitere Informationen finden Sie unter http://auswaertiges-amt.de